Für die Nutzung von Skaron.
Stand: 5. August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Skaron" (nachfolgend „Dienst") zwischen
Skaron – Oliver Fesl, c/o Online-Impressum #9383, Europaring 90, 53757 Sankt Augustin (nachfolgend „Anbieter")
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), insbesondere an Betreiber von Einzelhandelsgeschäften. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung sichert der Kunde zu, als Unternehmer zu handeln. Der Anbieter darf diese Eigenschaft überprüfen (z. B. durch Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eines Gewerbenachweises). Eine unzutreffende Zusicherung berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen seine Leistung vorbehaltlos erbringt.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Software zur Schichtplanung und Personaleinsatzplanung als „Software as a Service" (SaaS) in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf https://skaron.de in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Der Dienst umfasst insbesondere: Erstellung und Verwaltung von Schichtplänen (einschließlich automatischer Planerstellung nach vom Kunden definierten Regeln), eine Mitarbeiter-Ansicht (Web-App), Benachrichtigungsfunktionen, Statistiken, Kalender-Anbindung sowie Verwaltungsfunktionen für den Kunden als Administrator.
(3) Eine Datensicherung zugunsten des Kunden ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. Zu unterscheiden sind zwei Ebenen: (a) Der Anbieter sichert seine Systeme im eigenen betrieblichen Interesse technisch ab (Betriebssicherung); diese Sicherungen dienen ausschließlich der Wiederherstellung des Gesamtdienstes im Störungsfall. (b) Die Sicherung der vom Kunden oder seinen Nutzern eingestellten Daten und Inhalte („Kundendaten") für eigene Zwecke — etwa vor Vertragsende oder vor umfangreichen Änderungen — obliegt dem Kunden; hierfür stellt der Dienst geeignete Funktionen bereit (z. B. Export, Druck). Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner, von ihm oder seinen Nutzern gelöschter oder geänderter Inhalte aus der Betriebssicherung besteht nicht.
(4) Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich als Online-Dienst. Übergabepunkt ist die Schnittstelle zwischen den Servern des vom Anbieter eingesetzten Infrastruktur-Dienstleisters und dem Internet. Die Internetverbindung des Kunden und deren Qualität sind nicht Vertragsgegenstand.
(5) Der Dienst ist ein Planungswerkzeug. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Pläne und für die Einhaltung der auf den Kunden anwendbaren rechtlichen Vorgaben — insbesondere des Arbeitszeitrechts (z. B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen), tariflicher Regelungen und etwaiger Mitbestimmungsrechte einer Arbeitnehmervertretung — verbleibt beim Kunden. Dies gilt auch für automatisch erstellte Planvorschläge; der Kunde prüft diese vor Verwendung. Der Dienst erbringt keine Rechtsberatung.
(6) Endgültigkeit von Löschungen im Dienst. Entfernt der Kunde eine beschäftigte Person, wird deren Name unverzüglich aus allen Beständen seines Mandanten gelöscht, einschließlich bereits veröffentlichter Pläne und der Veröffentlichungshistorie; die Schichteinträge bleiben ohne Namensbezug unter einer neutralen Bezeichnung erhalten. Diese Löschung ist endgültig und kann vom Anbieter nicht rückgängig gemacht werden (§ 2 Abs. 3). Benötigt der Kunde die betreffenden Pläne weiterhin — etwa zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Aufbewahrungspflichten —, leitet er sie vor der Löschung über die Funktionen des Dienstes aus; der Dienst bietet hierfür im Löschdialog einen Export an.
(7) Kapazitätsgrenze je Standort. Der Dienst ist je Standort (Mandant) auf bis zu 100 aktive Mitarbeiter ausgelegt. Bereits entfernte Personen, die nur noch unter einer neutralen Bezeichnung ohne Namensbezug in der Historie geführt werden (§ 2 Abs. 6), zählen hierbei nicht mit. Ist die Grenze erreicht, kann der Kunde weitere Mitarbeiter erst anlegen, nachdem er nicht mehr benötigte entfernt hat. Benötigt der Kunde für einen Standort dauerhaft mehr aktive Mitarbeiter, kann er hierfür mit dem Anbieter eine gesonderte Vereinbarung treffen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot. Durch Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die kostenlose Testphase (§ 4) ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(2) Die für die Registrierung erforderlichen Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Die Registrierung darf nur durch eine vertretungsberechtigte Person des Kunden erfolgen.
(3) Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung kommt zustande, sobald der Kunde innerhalb des Dienstes ein Abonnement abschließt und der Bezahlvorgang über den Zahlungsdienstleister erfolgreich abgeschlossen wird.
(4) Ein gesonderter Vertragstext wird vom Anbieter nicht archiviert. Die wesentlichen Vertragsdaten (gebuchter Tarif, Preis, Laufzeit- und Kündigungsstatus) kann der Kunde jederzeit im Dienst (Bereich „Abo") einsehen. Diese AGB sind unter https://skaron.de/agb jederzeit abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden.
(1) Neuen Kunden steht einmalig je Kunde bzw. Betriebsstätte eine kostenlose, unverbindliche Testphase von 14 Tagen zur Verfügung. Ein Anspruch auf wiederholte Gewährung der Testphase besteht nicht.
(2) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es entstehen keine Kosten; ein entgeltliches Abonnement kommt nur durch aktiven Abschluss durch den Kunden zustande.
(3) Schließt der Kunde bis zum Ende der Testphase kein Abonnement ab, wird der Zugang gesperrt. Die Kundendaten werden 7 Tage nach Ende der Testphase endgültig gelöscht. Auf das bevorstehende Ende der Testphase und die anschließende Löschung wird der Kunde per E-Mail hingewiesen.
(1) Der Anbieter erbringt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf Grundlage moderner, verteilter Cloud-Infrastruktur. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesichert; der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Ein Service-Level-Agreement (SLA) ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart wurde.
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten der Nichterreichbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten, höherer Gewalt, Angriffen Dritter sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere bei Infrastruktur-, Zahlungs- oder Kommunikationsdienstleistern). Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend beschränken, soweit dies für die Sicherheit des Betriebs, die Integrität der Systeme oder die Abwehr schwerwiegender Störungen erforderlich ist.
(3) Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen sowie Oberflächen anpassen, soweit die Kernfunktionalität (Schichtplanung) nicht entfällt oder erheblich eingeschränkt wird und dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Version besteht nicht. Als „Beta" oder „Vorschau" gekennzeichnete Funktionen werden freiwillig und ohne Gewähr bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
(4) Support wird per E-Mail (kontakt@skaron.de) und über die Hilfefunktionen im Dienst geleistet. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht zugesichert.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Abonnement-Abschlusses auf https://skaron.de ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland). Für den Bezahlvorgang gelten ergänzend dessen Bedingungen.
(3) Rabattierte Konditionen (z. B. für Betreiber bestimmter Handelsketten) gelten nur, solange die zugrunde liegende Voraussetzung besteht, und können an eine Freigabe durch den Anbieter geknüpft sein. Entfällt die Voraussetzung, gilt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum der reguläre Preis; der Anbieter weist den Kunden hierauf in Textform hin. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Vertrag im Rahmen des ordentlichen Kündigungsrechts (§ 7 Abs. 1) zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats zu kündigen.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist von mindestens zwei Wochen den Zugang bis zum Ausgleich der offenen Forderung sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt von der Sperrung unberührt. Verzugszinsen fallen in gesetzlicher Höhe an (bei Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB).
(5) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn und soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten ändern (insbesondere Kosten für Infrastruktur-, Zahlungs- und Kommunikationsdienstleister, Sicherheitsmaßnahmen sowie Weiterentwicklung und Betrieb des Dienstes). Preiserhöhungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und in der Ankündigung begründet. Im Fall einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Für die laufende Abrechnungsperiode bereits gezahlte Entgelte bleiben unverändert.
(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. „Abrechnungsmonat" ist der jeweils laufende monatliche Abrechnungszeitraum, der mit dem Tag des Abonnement-Abschlusses beginnt (nicht der Kalendermonat). Beide Parteien können das Abonnement jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats ordentlich kündigen. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über die entsprechende Funktion im Dienst oder in Textform (E-Mail genügt); die Kündigung durch den Anbieter erfolgt in Textform an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse.
(2) Nach einer Kündigung — gleich welcher Partei — bleibt der Zugang bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Nach dem Ende des Abrechnungszeitraums wird der Zugang geschlossen; für die anschließende Löschung der Kundendaten gilt § 10. Ein Anspruch auf erneuten Vertragsschluss besteht nicht.
(3) Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht, soweit die Beendigung nicht vom Anbieter zu vertreten ist und soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche des Kunden entgegenstehen. Beruht die Beendigung auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand oder auf einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Kunden, wird das im Voraus gezahlte Entgelt für den nach Vertragsende nicht mehr genutzten Zeitraum anteilig erstattet.
(4) Der Kunde kann eine von ihm ausgesprochene Kündigung bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das Zahlungsportal des Zahlungsdienstleisters zurücknehmen; das Vertragsverhältnis wird dann unverändert fortgesetzt.
(5) Der Kunde kann sein Konto darüber hinaus jederzeit über die entsprechende Funktion im Dienst mit sofortiger Wirkung selbst löschen. In diesem Fall endet der Vertrag mit der Löschung; ein etwaiges laufendes Abonnement wird zugleich beendet. Die Kundendaten werden nach Maßgabe des § 10 gelöscht. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt in diesem Fall nicht.
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn (a) der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Frist mit der Zahlung in Verzug bleibt, (b) der Kunde schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 8 oder § 9 Abs. 4 verstößt oder (c) der Kunde entgegen § 1 Abs. 2 kein Unternehmer ist.
(1) Der Kunde wählt ein sicheres Passwort, hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos.
(2) Der Kunde darf seinen Beschäftigten („Nutzer") im Rahmen des Dienstes Zugänge einräumen (Mitarbeiter-Ansicht). Vertragspartner des Anbieters bleibt allein der Kunde; zwischen den Nutzern und dem Anbieter kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Das Verhalten seiner Nutzer wird dem Kunden zugerechnet; er stellt sicher, dass diese die AGB, geltendes Recht und Rechte Dritter beachten.
(3) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte und Daten verantwortlich, die er oder seine Nutzer in den Dienst einstellen, und stellt sicher, dass deren Verarbeitung nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Datenschutz- und Arbeitsrecht, verstößt.
(4) Untersagt sind insbesondere: Angriffe auf den Dienst (z. B. Umgehung von Zugangsbeschränkungen, Überlastungstests ohne Zustimmung), automatisierte massenhafte Registrierungen sowie die Überlassung des Zugangs an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs. Ebenso untersagt ist die Speicherung von Gesundheitsdetails im Sinne von § 9 Abs. 4.
(5) Der Kunde benennt eine gültige E-Mail-Adresse und hält diese aktuell; rechtserhebliche Erklärungen des Anbieters können mit Wirkung gegenüber dem Kunden an diese Adresse erfolgen.
(6) Soweit der Dienst Kalender-Anbindungen über tokenbasierte Adressen bereitstellt, behandelt der Kunde diese Adressen wie Zugangsdaten und gibt sie nur an die jeweils berechtigten Nutzer weiter.
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen und technisch zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung (https://skaron.de/datenschutz).
(3) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von dessen Beschäftigten verarbeitet (insbesondere Namen, Kontaktdaten und Schichtdaten), erfolgt dies als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), also als weisungsgebundene Verarbeitung für den Kunden als Verantwortlichen. Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters ab, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist und unter https://skaron.de/avv abrufbar ist; sein Abschluss ist wesentliche Vertragspflicht. Verweigert der Kunde den Abschluss, ist der Anbieter nach angemessener Fristsetzung zur Kündigung berechtigt.
(4) Der Dienst ist nicht für die Speicherung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO; z. B. Gesundheitsdaten) bestimmt. Der Kunde kann für Zwecke der Schichtplanung einen bloßen Abwesenheitsstatus (z. B. „Urlaub", „krank") vergeben. In der Angabe des Status „krank" kann ein Gesundheitsdatum im Sinne des Art. 9 DSGVO liegen; der Kunde ist als Verantwortlicher für das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage (insbesondere nach § 26 Abs. 3 BDSG) und für die Zulässigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Der Kunde speichert keine Diagnosen, Krankheitsursachen, Atteste oder sonstigen medizinischen Details im Dienst — auch nicht in Freitext- oder Notizfeldern — und weist seine Nutzer entsprechend an.
(5) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein. Einzelheiten, insbesondere die eingesetzten Dienstleister und die Garantien für Drittlandübermittlungen, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (https://skaron.de/avv).
(1) Nach Beendigung des Vertrags werden die Kundendaten endgültig und unwiederbringlich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung erfolgt
(2) Rechnungs- und Buchungsdaten werden abweichend hiervon für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(3) In die Betriebssicherung (§ 2 Abs. 3) eingeflossene Kopien werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen überschrieben.
(4) Der Kunde sichert vor Vertragsende benötigte Daten über die im Dienst vorhandenen Funktionen (§ 2 Abs. 3).
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 8 oder § 9 Abs. 4 oder auf einer sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen. Dies umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
(2) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über eine drohende oder erfolgte Inanspruchnahme und stellt die für Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Ausgeschlossen ist die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (sogenannte Garantiehaftung des Vermieters, § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB); die Haftung für zu vertretende Mängel nach § 13 bleibt unberührt.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung unmöglich machen oder wesentlich erschweren (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Infrastrukturausfälle, Streik), sowie nicht für Störungen und Qualitätsverluste der Datenübertragung im Internet, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (§ 2 Abs. 3) eingetreten wäre.
(5) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter in Textform anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis wegen Mängeln der Leistung.
(1) Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung Dritter (Unterauftragnehmer) bedienen; er bleibt für die Vertragserfüllung verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht, die Änderung keine Hauptleistungspflichten betrifft und sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Triftige Gründe sind insbesondere Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung, technische Weiterentwicklungen und neue Sicherheitsanforderungen, Änderungen bei eingesetzten Dienstleistern sowie die Beseitigung offensichtlicher redaktioneller Fehler.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt; die Mitteilung nennt den Grund der Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; das beiderseitige ordentliche Kündigungsrecht (§ 7 Abs. 1) bleibt unberührt.
(1) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf daneben am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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